Neuigkeiten für Unternehmen
Ausgabe 2020-03
Im vorliegenden Artikel möchte ich Ihnen einige steuerliche Neuigkeiten des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2020 erläutern, welche den Bereich der Unternehmen betreffen.
Die Bestimmungen sind mit 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
MwSt.-Erhöhung
Die im letzten Jahr viel diskutierte MwSt.-Erhöhung von 10 % auf 12 % und von 22 % auf 25 % konnte durch verschiedene Maßnahmen des Haushaltsgesetzes vorläufig abgewendet werden.
Pauschalbesteuerung
Die Pauschalbesteuerung von 5 % bzw. 15 % ist weiterhin bis zu einem Umsatz von € 65.000.- vorgesehen, wobei die Grundzüge der bisherigen Bestimmungen unverändert geblieben sind.
Es wurden einige Zugangs-Einschränkungen wie etwaige Lohneinkünfte von nicht mehr als € 30.000.- und Vergütungen an Mitarbeiter von nicht mehr als € 20.000.- vorgesehen. Für die verwendeten Anlagegüter gelten hingegen keine Obergrenzen.
Investitionsförderung
Die Sonderabschreibung von bisher 130 Prozent für Neuinvestitionen und die gestaffelte Hyperabschreibung für Investitionen im Bereich der Technologie 4.0 werden ab dem Steuerjahr 2020 in Steuerguthaben umgewandelt. Diese betragen sechs Prozent für die Sonderabschreibung, sowie 20 und 40 Prozent für die Hyperabschreibung. Es können somit nun die Förderungen auch im Falle von Steuerverlusten, von den Pauschalunternehmen und den landwirtschaftlichen Betrieben durch Verrechnung mittels dem Modell F24 angewandt werden. Um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, ist auf der Rechnung folgender Text anzuführen: „Begünstigtes Gut im Sinne der Art. 184 bis 194 des Gesetzes Nr. 160/2019“.
Aufwertung Unternehmensgüter
Es wurde eine Neuauflage der Aufwertung für die Unternehmensgüter zum 31.12.2019 vorgesehen. Die Ersatzsteuer für die Aufwertung wurde für die abschreibbaren Anlagegüter mit zwölf Prozent, für die nicht abschreibbaren Güter mit zehn Prozent festgesetzt. Die eventuelle steuerliche Freistellung der Aufwertungsrücklage kann mit einer Ersatzsteuer von zehn Prozent erzielt werden.
Eigenkapitalförderung ACE
Die mit dem letzten Haushaltsgesetz 2019 abgeschaffte Eigenkapitalförderung für Unternehmen wird mit Wirkung 2019 wieder rückwirkend eingeführt. Für die Eigenkapitalverzinsung wird der Satz von 1,3 Prozent festgelegt.
Essensgutscheine
Ab dem 01.01.2020 gelten Essensgutscheine für Mitarbeiter bis € 4.- (falls in Papierform) und € 8.- (falls elektronisch) nicht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit.
Sachbezug Firmenwagen
Der Sachbezug („fringe benefit“) für die den Mitarbeitern auch privat bereitgestellten Firmenwagen wird für Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß erhöht. Die Erhöhung betrifft dabei nur die neuen Arbeitsverträge ab 1.Juli 2020.
Dr. Florian Kiem
Kanzlei König:Skocir:Kiem
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater